Die Habilitation am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften erfolgt in den Fächern Soziologie oder Politikwissenschaft. Die Habilitation ist ein Nachweis qualifizierter Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Informationen über die Voraussetzungen der Zulassung und zu dem entsprechenden Antrag finden Sie in der Habilitationsordnung des FB03 (vgl. §§ 2 und 3).
Bitte beachten Sie, dass es für die Zulassung zu einem Habilitationsverfahren in dem beantragten Fach bzw. Verfahrenseröffnung keine festen Fristen gibt. Die Entscheidung darüber trifft der Fachbereichsrat in der Regel spätestens zwei Monate nach Eingang des Antrags im Dekanat des Fachbereichs.